laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.2024
- Der Jahresbeitrag pro Person beträgt 60,00 €.
- Bei Versäumnis wird eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt und ein Zuschlag von 10,00 EUR erhoben.
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose und Rentner zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 30,00 €. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist jeweils nachzuweisen.
- Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
- Der Schatzmeister und die Funktion Mitgliederbetreuung sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
- Zu viel überwiesene Beiträge werden bis zu einer Höhe von 5 € als Bearbeitungspauschale einbehalten. Höhere Überzahlungen werden zurückerstattet.
- Umlagen können jederzeit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Diese Beitragsordnung verliert ihre Gültigkeit, sobald die Mitgliederversammlung diese aufhebt und eine neue Beitragsordnung beschließt.
Mitgliedsbeiträge sind bis zum 15.02. auf folgendes Konto zu überweisen: